Nutzwertgutachten
Auszug aus dem Wohnungseigentumsgesetz
Wohnungseigentum ist das dem Miteigentümer einer Liegenschaft oder einer Eigentümerpartnerschaft eingeräumte dingliche Recht, ein Wohnungseigentumsobjekt ausschließlich zu nutzen und allein darüber zu verfügen.
Der Nutzwert ist die Maßzahl, mit der der Wert eines Wohnungseigentumsobjekts im Verhältnis zu den Werten der anderen Wohnungseigentumsobjekte der Liegenschaft bezeichnet wird. Er ergibt sich aus der Nutzfläche des Objekts und aus Zuschlägen oder Abstrichen für werterhöhende oder wertvermindernde Eigenschaften desselben.
Nutzwertermittlung für:
Neufestsetzungen von Nutzwerten
Änderung von bestehenden Gutachten
Berechnung der Auswirkung von Erweiterungen auf die Nutzwerte
Auftraggeber:
Gerichte
Notare
Rechtsanwälte
Bauträger
Private Auftraggeber
Nutzwertermittlung für
Nutzwertgutachten für Eigentumswohnungen
Nutzwertgutachten für Eigentumswohnung
Nutzwertgutachten für Zweifamilienhäuser
Nutzwertgutachten für Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Häuser Stadthäuser
Eigentumswohnungen
Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Liegenschaften
Zweifamilienhäuser