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Nutzwertgutachten

Auszug aus dem  Wohnungseigentumsgesetz

 

Wohnungseigentum ist das dem Miteigentümer einer Liegenschaft oder einer Eigentümerpartnerschaft eingeräumte dingliche Recht, ein Wohnungseigentumsobjekt ausschließlich zu nutzen und allein darüber zu verfügen. 

Der Nutzwert ist die Maßzahl, mit der der Wert eines Wohnungseigentumsobjekts im Verhältnis zu den Werten der anderen Wohnungseigentumsobjekte der Liegenschaft bezeichnet wird. Er ergibt sich aus der Nutzfläche des Objekts und aus Zuschlägen oder Abstrichen für werterhöhende oder wertvermindernde Eigenschaften desselben. 

Nutzwertermittlung für:

Neufestsetzungen von Nutzwerten
Änderung von bestehenden Gutachten
Berechnung der Auswirkung von Erweiterungen auf die Nutzwerte

Auftraggeber:

Gerichte

Notare

Rechtsanwälte

Bauträger

Private Auftraggeber

Nutzwertermittlung für

Eigentumswohnungen

Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Liegenschaften

Zweifamilienhäuser

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